Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarung bezüglich der Erstellung von Luftaufnahmen (Bild und Video) und damit in Zusammenhang stehender Leistungen zwischen Rainer Sennwitz, nachfolgend "Franken-Sky" genannt, und dem Auftraggeber (im Folgenden auch "Kunde" genannt). Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.
  2. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

  1. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald Franken-Sky ein schriftlicher Auftrag seitens Kunden zugeht.
  2. Ein Rücktritt von einem Vertrag durch Franken-Sky ist jederzeit möglich sofern die ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Auftrags nicht oder nur in Teilen gegeben ist. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Fall, wenn aufgrund äußerer Umstände (z.B. Örtliche Gegebenheiten, meteorologische Bedingungen) oder technischer Gegebenheiten bei der Erfüllung gesetzliche Vorgaben verletzt würden oder eine Gefährdung von Personen oder Sachen entstünde.
  3. Der Kunde kann einen erteilten Auftrag stornieren und von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Franken-Sky behält sich vor in diesem Fall eine Stornierungsgebühr von 49 € (zzgl. 19% MwSt.) zu erheben. Ferner werden dem Kunden Franken-Sky entstandene Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer ebenfalls berechnet. Gleiches gilt für alle weiteren entstandenen Kosten. Diese müssen durch Franken-Sky gesondert nachgewiesen werden.
  4. Der Kunde hat den Rücktritt schriftlich an Franken-Sky zu richten. Als Zeitpunkt des Rücktritts gilt der Zugang zu Franken-Sky.

§ 3 Leistungsumfang und Nutzungsrecht

  1. Die Ausführung des Auftrags findet stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften statt. Dies gilt insbesondere für örtliche Flug- und Flughöhenbeschränkungen. Franken-Sky kann jeder Zeit die Ausführung verweigern oder abbrechen. Teilweise erbrachte Leistungen werden entsprechend abgerechnet.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die von Franken-Sky für privaten Gebrauch erbrachten Bild- und Videoaufnahmen nicht für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Die Verwendung von Aufnahmen mit privatem Nutzungsrecht im Zuge eines Immobilienverkaufs einer Privatperson ist hiermit ausdrücklich gestattet. Wird allerdings die Verkaufstätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt an einen gewerblichen Verkäufer (z.B. Immobilienmakler) übergeben, so ist eine Nachlizenzierung zur gewerblichen Nutzung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich entweder die Nachlizenzierung selbst vorzunehmen oder gewerblichen Verkäufer darauf hinzuweisen. Die Verwendung der Aufnahmen ist einzustellen bis die Nachlizenzierung erfolgt ist. Ferner hat die Nachlizenzierung seitens des Auftraggebers oder gewerblichen Verkäufers selbstständig, ohne Aufforderung seitens Franken-Sky, zu erfolgen.
  3. Franken-Sky behält sich vor, ein Logo und einen Verweis auf die Internetpräsenz auf den Aufnahmen einzufügen sowie das Material für eigene Werbezwecke zu verwenden. Eine nachträgliche Entfernung (z.B. durch Zuschneiden eines Bildes) ist nicht zulässig.
  4. Das Nutzungsrecht geht erst nach Bezahlung der Rechnung in voller Höhe an den Auftraggeber über.

§ 4 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Auftrags.
  2. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers einen günstigen Zeitpunkt für Aufnahmen des entsprechenden Objekts zu wählen. Dies beinhaltet insbesondere das Einbeziehen der Tags- bzw. Jahreszeit (z.B. Sonnenstand) sowie der örtlichen Gegebenheiten (Ausrichtung des Objekts, Lichteinfall)
  3. Ferner hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass das Objekt sich in einem für Aufnahmen angemessenen Zustand befindet.
  4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmen der Zugang zu dem Objekt möglich ist.
  5. Der Auftraggeber erklärt gegenüber Franken-Sky, dass er Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Objekts bzw. des Grundstücks ist und Franken-Sky die Nutzung des Grundstücks als Start- und Landeplatz ausdrücklich erlaubt.
  6. Der Auftraggeber bestätigt die sorgfältige Prüfung, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Aufnahmen keine gesetzlichen Regelungen oder die Rechte Dritter verletzen.

§ 5 Preise und Kosten

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Die Steuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.
  2. Die angegebenen Preise enthalten bereits: Fotoflug, Versicherung, Anfahrt bis 30 km ab Erlangen, Aufstiegsgenehmigung gemäß Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz des Freistaates Bayern.
  3. Darüberhinausgehende Kosten und Gebühren, die im Zuge der Ausführung des Auftrags entstehen (z.B. für weitere Genehmigungen), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt ab Erlangen (Google Maps: "Erlangen", 49.589979, 11.011899).

§ 6 Lieferung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Franken-Sky stellt in der Regel alle gemachten Aufnahmen im JPG-Format zur Verfügung. Dennoch behält sich Franken-Sky das Recht vor, einzelne Aufnahmen einzubehalten.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu entrichten.
  3. Bis zum Eingang der Zahlung bleibt Franken-Sky Eigentümer der erstellen Aufnahmen

§ 7 Haftung

  1. Alle Flüge von Franken-Sky sind durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgesichert. Franken-Sky haftet lediglich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  2. Der Auftraggeber haftet für etwaige Schäden, die Franken-Sky oder einer dritten Partei aufgrund der Nichterfüllung seiner Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht entstehen.

§ 8 Schutzrechte Dritter und Gewährleistung bei Rechtsmängeln

  1. Der Auftraggeber versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen, dass der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten bzw. vernichten.
  2. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber vor einer Verwendung der Aufnahmen zur Anonymisierung bzw. Unkenntlichmachung von Personen und ob Objekten, sofern diese nötig ist, um die Privatsphäre und Rechte anderer Parteien zu wahren. Eine entsprechende Nachbearbeitung der Aufnahmen kann bei Franken-Sky in Auftrag gegeben werden.
  3. Der Auftraggeber erklärt sich bereit Franken-Sky gegen eventuelle Ansprüche Dritter freizustellen. 

§ 9 Abtretbarkeit von Ansprüchen und Nutzungsrechten

  1. Eine Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers gegenüber Franken-Sky oder Verträgen an Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Ebenso ist eine Weitergabe der vom Auftraggeber erworben Nutzungsrechte an Dritte nicht gestattet.

§ 10 Datenschutz

  1. Franken-Sky ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Es werden die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen verwendet.
  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  3. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§ 11 Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

  1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Amberg vereinbart.
  2. Franken-Sky ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.